Handynummer und E-Mail-Adresse brauchen wir
von mindestens einer Person — entweder hier von der zu betreuenden
Person selbst oder weiter unten von einer erziehungsberechtigten Person.
Bei volljährigen Antragstellenden
können Sie diesen Abschnitt leer lassen.
Bitte wählen sie nur "Ja" bei Bewilligung wenn sie die Bewilligung bereits vorliegen haben.
Für "Beantragt" müssen Folgende Punkte vorhanden sein:
- Ärztliches Gutachten (Meist §35a)
- Stellungnahme der Einrichtung
- Antrag beim Amt gestellt
Mit dem Klick auf „Bestätigen" bestätigen Sie außerdem, dass Sie momentan
noch an einer Vermittlung interessiert sind.